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UT -- Sonstiges Umbau und Tuning - Alles andere was nicht in die oberen Kategorien passt |
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16.10.2017, 11:18 | #1 |
stellv. Angestellter
Kawasaki Industries Registriert seit: 05.11.2010
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Renommee-Modifikator: 14 |
Zünd-/Lenkschloss
Hallo, Experten.
Wie iss´n das: MUSS ich an meiner GPZ das originale Zünd- und Lenkschloss verbaut haben, oder kann ich speziell das Lenkschloss auch durch eine andere "Diebstahlsicherung"- wie z.B. Bremsscheiben-Schloss oder Kettenschloss ersetzen ?? Wie habt ihr an euren Umbauten das Thema Armaturen <-> Schloss gelöst ?? Danke im Voraus + Grüße Gregor |
16.10.2017, 13:57 | #2 |
Arbeiter
Kawasaki Industries Registriert seit: 05.03.2013
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Renommee-Modifikator: 12 |
Ich persönlich stehe mit meinem Umbau genau vor diesem Problem.
Alles was ich so gedanklich verbrochen habe wurde eingetragen. Das Lenkradschloß raus auf loses Zubehör bekomme ich nicht eingetragen... Tja. Schade eigentlich.
__________________
Es gibt 10 verschiedene Arten von Menschen. Die, die binär verstehen und die, die es nicht verstehen. |
16.10.2017, 19:17 | #3 |
Angestellter
Kawasaki Industries Registriert seit: 02.08.2016
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AW:Diebstahlsicherung
Tach auch,
is wohl damals bei der Typgenehmigung/Homologation so festgelegt worden, da kein separates "Lenkerschloß" Marke Neimann am Steuerkopf angebracht ist, müsst ihr leider dett Dingen lassen, wenn der Rahmen bleiben soll. Wat schade, wa!!! Ihr lasst euch schon watt einfallen, Jungs Gruß aus Breetlooks-City Frank
__________________
MIR REICHT´S!...Ich geh´ jetzt schaukeln.... Nächstes Jahr fallen mir bestimmt 35 gute Gründe ein, warum ich eine GPZ 750R fahre. |
17.10.2017, 10:26 | #4 |
Senior Sexgott
Forum Sponsor 2024 [★★] |
Seinerzeit bei meiner AWO Baujahr 53 ging das über die Versicherung. Die mussten das bestätigen, daß es trotzdem versichert ist, dann konnte mir das zuständige Straßenverkehrsamt ein Sondergenehmigung austellen, die dann mit eingetragen wurde.
Meine Möps sind und waren übrigens haftpflichtversichert... Gruß, Alex |
17.10.2017, 10:53 | #5 |
Ninja Defcon 2
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Renommee-Modifikator: 30 |
In meinem Fhzg. Schein steht, dass ich eine Diebstahl Sicherung als loses Zubehör mitführen muss, hab immer ein Vorhänge Schloss unter der Sitzbank.
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17.10.2017, 12:23 | #6 |
stellv. Angestellter
Kawasaki Industries Registriert seit: 05.11.2010
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Renommee-Modifikator: 14 |
"In meinem Fhzg. Schein steht, dass ich eine Diebstahl Sicherung als loses Zubehör mitführen muss, hab immer ein Vorhänge Schloss unter der Sitzbank. "
DAS ist die Antwort, die ich hörenlesen wollte: zumal mein LenkZündschloss schon abgebaut ist.... HEIKO: hast du das mit deinem TÜV-Beamten direkt geklärt oder wie kommt´s zu dem Eintrag? Danke! Gregor |
17.10.2017, 13:05 | #7 |
Ninja Defcon 2
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Renommee-Modifikator: 30 |
Habe seinerzeit bei der Eintragung ein Gutachten bekommen wo er das aufgrund des fehlenden Lenkrad Schlosses (hab ein ZRX Zündschloss welches länger ist) mit als Auflage eingetragen hat.
Damit bin ich dann zum Amt und die haben es eingetragen, hat 75 Euro gekostet die Ausnahmegenehmigung beim Amt. Steht ganz unten |
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