Hab gerade mit meinem Reifenhändler telefoniert.
Ja, es gibt da Infos seitens des Verbandes der Reifenhändler...
Nein, ich darf sie nicht bekommen, weil in dem Schreiben extra drauf hin gewiesen wird, daß das ganze bislang nur ein GESETZESENTWURF dar stellt.
Und ja, die Problematik der Reifengrößen in der Freigabe vs. denen im Brief wird sich dann auch auf Autos ausweiten. Da stehen ja in der ABE der Felgen mitunter auch andere Reifengrößen drin, die man fahren darf.
Also, wenn der TÜVER meint, Stress zu machen, einfach mal freundlich nach dem Gesetztestext fragen, aufgrund dessen er beanstandet, ansonsten zum nächsten Prüfer fahren.
Gruß, Alex
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