Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 25.09.2006, 17:54   #29
ZL-Dirk
Junior Sexgott

Forum Sponsor 2024 [★★★★]


 
Benutzerbild von ZL-Dirk
 
Registriert seit: 23.09.2004
Ort: Stuttgart
Alter: 60
Beiträge: 5.853
Renommee-Modifikator: 30
ZL-Dirk ist jedem bekanntZL-Dirk ist jedem bekanntZL-Dirk ist jedem bekanntZL-Dirk ist jedem bekanntZL-Dirk ist jedem bekanntZL-Dirk ist jedem bekannt
Standard



Hab gewußt, daß ich zum Thema Reifenbindung einen guten Beitrag in einem anderen Forum mal gelesen hab. Habs gesucht und in einem ZRX-Forum wieder gefunden.

Die Reifenbindung bei Moppeds bleibt in Deutschland so lange bestehen, bis auf den wenigen Autobahnteilstücken, die noch nicht geschwindigkeitsbeschränkt sind, eine Beschränkung gilt. Hat mit der Produkthaftung (Honda-Seitenständer-Urteil) zu tun.

"Jeder Herr Sachverstaendige kann theoretisch die Reifenbindung austragen, er ist ja schliesslich sachverstaendig und dazu befugt. Allerdings bestaetigt er damit auf eigene Verantwortung und eigenmaechtig, dass das Fahrzeug mit jedem Reifen und nicht nur mit den zuvor eingetragenen verkehrssicher ist.

Im schlimmsten Fall bedeutet das, dass der austragende Sachverstaendige im Falle des Falles/Sturzes mit in die Haftung genommen werden kann. Sprich, die Haftpflicht bezahlt natuerlich Schaeden an fremdem Eigentum, kann sich aber nachher mit Regressanspruechen an den Pruefer(!) und den Fahrzeughalter wenden. Und zwar mit der durchaus nachvollziehbaren Begruendung, dass der Pruefer unter keinen Umstaenden ohne vorliegende Freigabe davon ausgehen konnte, dass das Fahrzeug mit Reifen XY auch bei 230 km/h noch ordentlich faehrt. Daher wohl auch solche "Dienstanweisungen" z.B. bei der DEKRA.

Es ist also verstaendlich, dass die meisten Pruefer nichts austragen bzw. u.U. die Plakette verweigern wenn doch ausgetragen wurde und der aufgezogene Reifen keine Freigabe besitzt. Was anderes mag es sein, wenn der Tuev-Onkel den Austragungswilligen kennt und weiss, dass der am Leben haengt und nur "vernuenftige" Reifen draufzieht. Also z.B. einen Pilot Power statt Pilot Sport, da man davon ausgehen kann, dass der nicht freigegebene Power eher besser funktioniert als der freigegebene Sport. Auch macht es einen Unterschied, ob es sich um eine CB 500 oder eine ZX12 R handelt, bei der die Reifen wegen der enormen Hoechstgeschwindigkeit und den damit auftretenden Belastungen zur Typpruefung des Fahrzeugs gehoeren.

Fuer das Privileg, hierzulande mit 200+x ueber die Autobahn kacheln zu duerfen, muss man halt das "Opfer" einer strengeren Ueberpruefung u.a. der Bereifung in Kauf nehmen."


Nachzutragen wäre, daß es ja nicht nur um die im Text zitierte Haftpflicht geht, sondern auch um die Krankenversicherung, die ihr Geld zurückholt und die Kaskoversicherung und die privat abgeschlossenen Invaliditäts- und Unfallversicherung, die nicht zahlen.

Bikergruß Dirk



__________________
In´n 80ern auf´m Moppedtreffen: Saufen - Gröhlen - Party - Ficken!
Heutzutage auf´m Moppedtreffen: "Schatz, hast Du schon Deine Tabletten genommen?"

Ein Leben ohne ZL ist sinnvoll möglich!

FKK-Rules!
(Freie Kühlrippen Kultur!)


ZL-Dirk ist offline   Mit Zitat antworten