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Alt 25.09.2006, 09:03   #16
fckwd
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Kawasaki Industries
 
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Tag auch,

noch mal was zur "Austragung Reifenbindung".

Wenn in Deutschland immer noch die Reifenbindung besteht, Einträge vom TÜV unerheblich sind, wir versicherungstechnisch immer den schwarzen Peter haben (was letzendlich alles bedeuten würde, dass die ABE erloschen ist) und es z.Z. weder freigegebene H- und V-Reifen gibt, dann können wir unsere Karren auch gleich verschrotten.

Ich denke daher schon, dass das Austragen der Reifenbindung erst einmal nicht falsch sein kann. Die Meinungen dazu gehen allerdings ziemlich auseinander. Ich kann also nichts wirklich verbindliches dazu sagen. Ich habe natürlich versucht, mich zu informieren. Also meine KAWA-Werkstatt hat mir für Reifen folgendes erklärt (und das deckt sich auch mit meinen Erfahrungen, teilweise auch mit Aussagen in verschiedenen Foren und es erscheint mir auch logisch):

1. Man kauft die eingetragenen Reifen - und die Welt ist gut.
2. Man kauft Reifen, die vom Reifen- und/oder Motorradhersteller freigegeben sind. Kann man dann (muss man aber nicht) eintragen lassen oder man muss die Freigabebestätigung mitführen.
3. Man kauft Reifen, die vom Reifen- und/oder Motorradhersteller empfohlen werden, aber eine Freigabe (z.B. Aufgrund der damit verbundenen Kosten) nicht durchgeführt wurde. Den Fall hatte ich bei der ZL600. Kein für den vorhandenen Hinterreifen freigegebener Vorderreifen, aber einen, für den Hinterradtyp, empfohlenen. Dann erfolgt eine Einzelabnahme durch den TÜV. Den Zettel muss ich immer mitführen.
4. Austragung der (Typgebundenen)Reifenbindung. Laut meiner Werkstatt (und TÜV) bedeutet das, das ich alle Reifen fahren kann, die der eingetragenen Größe entsprechen (und der zusätzlichen Bedingung vorne und hinten gleicher Hersteller). Der TÜV nimmt als zugelassener technischer Sachverständiger dafür die Verantwortung (und dafür ist der auch versichert), dass alle diese Reifen das Fahrverhalten des Moppeds nicht nachhaltig negtiv verändern. Das ist wohl auch der Grund, warum sich die TÜV-Leute so schwer mit der Austragung machen.

In diesen Fragen bin ich prinzipell technischer Laie. Ich habe also, um sauber zu sein, alles gemacht, was mir möglich war: Bescheinigung der technischen Unbedenklichkeit des Reifens, Abnahme durch den TÜV und neue Zulassung durch das KFZ-Zulassungsamt. Ich bewege mich meiner Meinung nach im gesetzlichen Rahmen. Sicherlich werden die Versicherungen versuchen, im Ernstfall nicht zu zahlen (was sie eigentlich immer versuchen). Ich denke aber, sie haben schlechte Karten. Kommen sie doch durch (d.h. der Unfall ist nachweislich auf unbrauchbare Reifen zurückzuführen), kann der TÜV haftbar gemacht werden. Mir ist natürlich klar, dass Rechtsstreitigkeiten mit Versicherungen und dem TÜV wahrscheinlich nicht wirklich Spass machen.

Mehr kann ich dazu erstmal nicht sagen. Sollte das alles Unsinn sein, können wir den Beitrag (zur Verhinderung einer allgemeinen Verwirrung) auch wieder löschen.

Ob V-Reifen noch lange verfügbar sind, weiß ich nicht. Freigegebene H-Reifen für die ZL1000 gibt es aber meines Wissens auch nicht. Wenn es dann soweit ist, kümmere ich mich darum. Dann muss die Karre auf 203 km/h eingetragen werden (macht sicherlich auch keinen Spass) und die Reifenaktion geht von vorne los - siehe Pkt 1,2,3,4.

Also, der KFZ-Brief wurde ergänzt, die Zulassung neu ausgestellt.

Gruß Frank
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