Hallo,
bei mir wurde die Übersetzung eingetragen. Habe das damals alles Dokumentiert für die Eintragung. Ich lag nach allem bei 2% längerer Übersetzung und dann hatte er der Prüfer akzeptiert. Das war im Juni 1996.
Auch ging es damals um den Radumpfang und die Tachoabweichung. War aber OK.
Wenn es der Prüfer genau nimmt muss das alles eingetragen werden. Ausserhalb der normalen Toleranz ist es Ermessenssache des Prüfers.
@ Florian: Es gibt weitreichende Literatur darüber was wie zu bewerten ist. Hatte ich mir damals gekauft.
Rüdiger
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