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PD -- Verkleidung, Kunststoff, Lack Probleme und Defekte rund um die Verkleidung und Kunststoffteile |
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28.05.2020, 15:54 | #1 |
Neu dabei oder schreibfaul ! ;)
Registriert seit: 22.05.2020
Ort: Grebenhain
Beiträge: 6
Renommee-Modifikator: 0 |
Hallo erstmal an Alle.... Verkleidungsfrage!
Hallo erstmal an Alle Gpz Liebhaber.
Mein Name ist Dirk, ich bin Bj. 70, und habe mir vor kurzem meine zweite GPZ 900 r zugelegt. Diemal eine der Letzten, mit EZ 95. Vor 15 Jahren bin ich schonmal Gpz gefahren, die war Bj. 86 und hatte leider einen kapitalen Motorschaden. Meine jetzige aht erst 30 TKM runter und stand abgemeldet 15 Jahre im Trockenen. Ich habe sie jetzt Tüv fertig, Bremsen überholt, neue Dichtungen etc, sie fährt klasse. Nun meine Frage. Ich würde gerne das mittlere Verkleidungsteil so bearbeiten, dass der untere Teil noch den Bugspoiler hält, aber eben die Kühlerverkleidung wegfällt. Den original Halterahmen würde ich dranlassen. Wie sieht es denn aus mit dem Tüv, muss ich den Umbau eintragen lassen? Ich will ja dennoch einen Teil der Verkleidung, wie Lampenmaske und Bugspoiler dran lassen. Nur den oberen Teil der Kühlerverkleidung wegschneiden, bzw bei einem Ersatz Verkleidungsteil. Schon mal Danke an Alle, insbesondere an den Admin, der mir über Facebook das Registrieren hier im Forum ermöglichte. Allzeit gute Fahrt! Herzlichst Dirk
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28.05.2020, 20:16 | #2 |
Senior Sexgott
Forum Sponsor 2024 [★★] |
Ich musste es und hab's damals eintragen lassen. Bei meiner Blauen steht "mit geändertem Verkleidungsteil und Bugspoiler Eigenbau". Allerdings ist der auch tatsächlich voll aus GFK, wurde aus der Form eines abgeschnittenen Originalteils gemacht. Aber ich glaube, die Eintragungen hatte ich nach dem Abschneiden und Verkleben des Originalteils schon
Gruß, Alex |
29.05.2020, 10:23 | #3 |
Chefchauffeur
Kawasaki Industries Forum-Sponsor 2024 [★] Registriert seit: 16.05.2006
Ort: Einbeck
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Beiträge: 699
Renommee-Modifikator: 18 |
Moin.
Herzlich Willkommen hier. Meiner MEINUNG nach, fragt kein Tüver wg dem Mittelteil, solange Kanzel und Bugspoiler sicher verbaut sind. Junior hatte ZXR mit Lampenmaske, musste Mini-Bugspoiler kaufen und montieren und es gab die Plakette Auf welcher Rechts(EU?)grundlage das beruht , weiß ich nicht: ausserdem ist es auch schon wieder 2020 und wer weiß: vielleicht ist der originale Auspuff auch wieder zu laut
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Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Ar... klar kommen. Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann! |
29.05.2020, 10:30 | #4 |
Junior Sexgott
Registriert seit: 19.02.2007
Ort: Barsinghausen
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Beiträge: 5.517
Renommee-Modifikator: 27 |
Ich fahre ja ne P+W-Vollverkleidung schon seit Jahren ohne Unterteil.
Das ist ja so auch nicht eingetragen, wenn man es genau nimmt, aber die Maschine ist dadurch sogar sicherer geworden. Denn mit Unterteil ist sie extrem seitenwindempfindlich. Da hat beim Tüv auch noch nie jemand nach gefragt und ich fahre die Maschine seit fast 14 Jahren, war also schon ein paarmal da. Gruß c-de-ville
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Die Summe aller Probleme ist immer gleich. |
29.05.2020, 11:53 | #5 |
Neu dabei oder schreibfaul ! ;)
Registriert seit: 22.05.2020
Ort: Grebenhain
Beiträge: 6
Renommee-Modifikator: 0 |
Danke erstmal an Alle! Gestern hat meine Granny Tüv bekommen. Ohne Mängel. Ich denke, dass es dem Tüver gar nicht aufgefallen wäre, wenn nicht die gesamte Verkleidung drangewesen wäre. Er war noch zu jung.... Aber wie ist es in einem Versicherungsfall?
Viell. Ist ja relevant, wenn die Versicherung zahlen soll. Also denke ich ist bei einem Umbau vielleicht auch ein Eintrag in den Papieren sinnvoll. Herzlichst Dirk
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... Einfach Anders! Nur ne Idee reicht! |
29.05.2020, 12:33 | #6 |
Chefsekretärin
Kawasaki Industries Registriert seit: 17.01.2006
Ort: Wetzlar-Dutenhofen
Alter: 55
Beiträge: 453
Renommee-Modifikator: 20 |
Herzlich Willkommen Dirk,
fahre mit der GPZ zum TÜV und erkläre ihm was du vor hast und ob eine Eintragung nötig ist oder was der Prüfer so alles sehen will für eine eventuelle Eintragung. Du musst mit dem beim TÜV sprechen der die Eintragungen machen darf! VG BMO Stefan
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Gruß Stefan Bei einigen Wünschen ist zur Vorsicht geraten, sie könnten erfüllt werden.... |
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