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PD -- Verkleidung, Kunststoff, Lack Probleme und Defekte rund um die Verkleidung und Kunststoffteile |
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04.03.2020, 22:05 | #1 |
Chefsekretärin
Kawasaki Industries Registriert seit: 27.06.2019
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Wie lang darf der Nummernschild-Schwanz sein?
Hi zusammen,
der originale hintere kotflügel bzw Spritzschutz der 900r ist ja optisch nicht gerade der schönste. Vor allem, da er unendlich lang ist. Wie ist das heute vom Gesetzgeber aus? Kann ich den kürzen bis zum Schild? Wie habt ihr das gelöst? Danke Markus
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04.03.2020, 22:41 | #2 |
Ninja Defcon 3
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Jepp, kannst abschneiden!
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Gruß, der tapfere Lutz http://ardapedia.herr-der-ringe-film.de/index.php/Lutz_(Pony) Ich habe nur das zu verantworten was ich sage (schreibe), nicht das was Andere verstehen! Je niederer sein Geist, desto eher äußert er sich herablassend, um sich erhaben zu fühlen.
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04.03.2020, 23:30 | #3 |
Entwicklungschef
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Musst halt nur für einen Rückstrahler sorgen. Aber frag jetzt nicht wie groß der sein muss...
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05.03.2020, 09:29 | #4 |
Junior Sexgott
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So Einfach ist es nicht. Die 900R wurde mit einer nationalen ABE Zugelassen die auch immer noch gültig ist. Spritzschutz, Blinkerabstand... Teile ohne E-Zeichen
Neuere Mopeds sind nach EU Richtlinienen zugelassen, da gelten andere Werte, auch en kürzerer Spritzschutz dafür Anbauteile nur mit E-Zulassung Was auf der Strassepraktiziert wird ist oft durch Unwissenheit geschuldet.
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05.03.2020, 09:54 | #5 |
Ninja-Member Silber
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Es wird doch hoffentlich hier nicht EINE dabei sein,
bei der alles mit Zulassung, ABE etc. ausgestattet ist? Das würde mich enttäuschen! PS: Kann man ein Bike schon nach ISO 9001 zertifizieren lassen?
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05.03.2020, 12:45 | #6 |
Chefsekretärin
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Verwirrung! Heißt das ich muss sowohl die riesigen hinteren Blinker als auch den Spritzschutz am besten Original lassen?
Naja, mal sehen...
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05.03.2020, 12:47 | #7 |
Arbeiter
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Katzenauge oder Reflektor sollte wirklich schon unterm Nummernschild sein. Manche Polizisten und mancher TüV Prüfer ist da ganz wild drauf. Bei meiner GPZ500S habe ich damals auch gekürzt und wurde angehalten wegen dem fehlende
Reflektor unterm Nummernschild. Mit meiner Harley bin ich beim ersten mal nicht über den TüV gekommen weil die so etwas Serienmäßig gar nicht hatte. Da gab es dann von Harley nen Blech mit Reflektor was man sich unters Nummernschild geschraubt hat.
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LG Björn aka Bonsai76 |
05.03.2020, 16:21 | #8 |
Chef
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Moin
Für die 900R gibt es auch weiße und schwarze Blinkergläser für die Originalblinker! Passt meiner Meinung nach am besten zu dem Motorrad... Bei Interesse... Pilot vertreibt die hier im Forum ->Mahler Motors Gruß Mike
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*Plötzlich und unerwartet* Ahnungslosigkeit wird neuerdings in Habeck gemessen. Ein Habeck entspricht dabei 2 Baerbock oder auch 3 Lang. Die Null wird immer in Scholz dargestellt. |
05.03.2020, 19:03 | #9 |
Chefsekretärin
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Danke. Also ich möchte ja gerne diese Lauflichtblinker LED für hinten. Und zwar sollen sie eigentlich direkt an dem Nummernschildschwanz oben unterm Rücklicht platziert sein. Sie dürfen ruhig etwas hinausragen, also gerne etwas länger sein. Es müssen also nicht diese extremen Miniblinker sein.
Solange die ein E-Zeichen haben, sollte das doch kein Ding sein, oder?
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06.03.2020, 00:11 | #10 | |
Abteilungsleiter
Kawasaki Industries Registriert seit: 21.05.2007
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Zitat:
Das ist meines Erachtens die 100% richtige Antwort. Eigentlich darf man da nichts abschnippeln, ohne dass die ABE erlischt. Andererseits sehen es die Prüforganisationen und die Polizei mittlerweile nicht mehr so eng, wenn die rechtlichen Forderungen erfüllt sind. Das sollten sein: Hinterrad ist korrekt abgedeckt, ein zugelassener Reflektor ist montiert. Mir ist vor einiger Zeit ein grauenhaft abgesägtes hinteres Schutzblech zugelaufen. Da ich nix wegwerfen kann, habe ich das gemacht, man auf dem Bild sehen kann. Der Reflektor steckt in der schwarzen Kunststoffabdeckung der Kennzeichenbeleuchtung (Abdeckung-Reflektor-Einheit ist ein Original-Kawa-Teil von der ZXR 400 u.a., es müsste die 28012-1066 sein). Das Teil passt mit minimalen Anpassunsarbeiten ans Schutzblech. Die Radabdeckung sollte so noch legal sein, da es -ich glaube- weniger als 150 mm über der Höhe der Radachse endet. Allerdings kommen mir gerade doch ein paar Zweifel, wenn ich mir das Bild anschaue. Beim TÜV hatte ich deswegen zumindest keine Probleme bekommen. Grüße Thomas |
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06.03.2020, 07:22 | #11 |
Ninja Defcon 3
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Katzenauge
So wie auf dem Foto, sieht es an meiner GPZ aus. Zusätzlich dunkle Blinkergläser und dunkles Rücklicht. Immer HU bekommen und beim Uniformierten gab es auch keine Bedenken.
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Geändert von kawamannsane (14.03.2021 um 17:58 Uhr) |
06.03.2020, 08:53 | #12 |
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Gruß Jürgen Verwandle große Schwierigkeiten in Kleine, und Kleine in Gar Keine. |
06.03.2020, 11:22 | #13 |
Ninja-Member Platin
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Ein roter Rückstrahler ist hinten Pflicht !
Der muss min. 250mm und max. 900mm Höhe von der Fahrbahnoberfläche gemessen, entfernt sein. Neue Baumuster brauchen auch seitlich sog. "Katzenaugen", wahlweise vorne oder hinten. .
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sich diese verdammte Gpz abzugewöhnen ist recht einfach, ich habe es schon dutzende Male geschafft |
06.03.2020, 14:06 | #14 |
Entwicklungschef
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06.03.2020, 16:14 | #15 |
Chef
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Moin Ich weiß, ist Geschmacksache Trotzdem.... HILFE, KIRMESALARM Gruß Mike
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06.03.2020, 16:33 | #16 |
Chefsekretärin
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Ich weiß was du meinst. Da ich aber nen zweiten helleren Lacksatz Plane, sieht das glaube ich ganz gut aus.
Sollen auch ansonsten eher unauffällige Blinker sein...
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